Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht von einem an einen anderen Ort bringen lassen. Beispiele für ortsv. Betriebsmittel sind z.B.
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung in drei Schritten unterzogen.
Dokumentation entsprechend DGUV V3
Wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 z.B. gegenüber der Berufsgenossenschaft/Versicherungen
ermöglicht.
Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen lassen. Außerdem sind Wiederholungsprüfungen festzulegen. Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor: 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt. Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.